Geschäftsbedingungen
Veranstalter
Veranstalter ist playhockeyNZ Limited, PO Box 7061, Newtown, Wellington, Neuseeland
Leistungen und Reisezeitraum
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gilt die jeweilige Beschreibung des einzelnen Leistungspaketes.
Schuljahr
Die Anreise sollte eine Woche vor dem offiziellen Schulbeginn erfolgen. Unsere Aufenthalte erstrecken sich daher über folgende Zeiträume:
1 Term (ca 3 Monate) ab Ende Januar, Mitte April Anfang/Mitte Juli und Anfang Oktober
2 Terms (ca. 5 Monate) ab Ende Januar, Mitte April, Anfang/Mitte Juli oder Anfang Oktober.
3 Terms (ca. 8 Monate) ab Ende Januar, Mitte April, Anfang/Mitte Juli oder Anfang Oktober.
4 Terms. (ca. 11 Monate) ab Ende Januar oder Anfang Juli.
Die genauen Termine hängen jeweils vom Start des jeweiligen Terms ab.
Auf Anfrage organisieren wir auch einen Aufenthalt über 18 Monate, in dem das NCEA als Abschluss gemacht werden kann.
Bei der Auswahl des Aufenthaltes ist zu beachten, dass im neuseeländischen Sommer (Oktober bis Februar) nur eingeschränkt Hockey gespielt werden kann. Die Hauptsaison im Schul-, Club und Auswahlhockey wird nur von März bis September (Terms 2 und 3) gespielt. Wir empfehlen Aufenthalte von Februar bis Ende September/Anfang Oktober (Term 1-3)
Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren, die mindestens drei Jahre Englisch in der Schule hatten (mindestens Note: befriedigend), deren Versetzung nicht gefährdet ist und die Hockey spielen. Dies sind die Mindestvorausetzungen.
Mit Beendigung des letzten Terms des High School Programms endet der Anspruch bei der Gastfamilie zu bleiben. Der Rückflug erfolgt nach Ende des Schulbesuchs und vor Ablauf des Visums. Möchte der Teilnehmer noch länger in Neuseeland bleiben, so geschieht dies auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Jegliche Verantwortung von playhockeyNZ erlischt in diesem Fall.
Zustandekommen des Vertrages
Der Bewerber schickt uns eine unverbindliche Anmeldung aufgrund welcher wir ein ausführliches telefonisches Beratungsgespräch führen. Dieses Beratungsgespräch ist kostenlos. Zur gründlichen Prüfung wird playhockeyNZ Kontakt mit dem Bewerber aufnehmen und ein persönliches Telefongespräch, teilweise auf Englisch, führen. Falls noch Rückfragen seitens playhockeyNZ bestehen, die eine Entscheidung beeinflussen können, wird playhockeyNZ sich mit der Schule und/oder dem jeweiligen Trainer des Bewerbers in Verbindung setzten.
Wenn wir am Ende des Gespräches den Eindruck haben, dass der Bewerber für einen Auslandsaufenthalt in Neuseeland geeignet ist, dann bekommen Sie von uns einen Agenturvertrag, den Sie bitte unterschrieben an uns zurückschicken. Mit der Unterschrift des Teilnehmers und der Unterschrift der Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters werden die Teilnahmebedingungen von playhockeyNZ anerkannt und damit Vertragsbestandteil. Individuelle Wünsche und Ergänzungen können nach Zustimmung von playhockeyNZ Vertragsbestandteil werden.
Sie teilen uns die bevorzugte Schule mit und wir senden Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu, die an uns im Original zurückgeschickt werden müssen, da wir aus formalen Gründen die Originalunterschrift benötigen.
Wenn die ausgewählte Schule die Bewerbung akzeptiert hat, bekommt der Bewerber einen Platz an der Schule angeboten. Gleichzeitigg bekommen Sie die Gesamtrechnung zugeschickt.
Preise
Die Preise und der Leistungsumfang für die Programme sind aus der jeweils aktuellen Preisblättern der einzelnen Schulen ersichtlich, welche sich auf der Webseite von playhockeyNZ befinden und dort heruntergeladen werden können. Der Preis ergibt sich aus dem angegebenen Komponenten für das jeweils gewählte Programm. Der Umfang der Leistung ist von Schule zu Schule etwas anders.
Zahlungsbedingungen
Nach Abschluss des Vertrages erhält der Teilnehmer von playhockeyNZ die Rechnung über den Gesamtpreis.
Der Rechnungsbetrag in zwei Raten zu bezahlen: Die erste Rate in Höhe von 300 Euro wird mit Zustandekommen des Agenturvertrages fällig. Diese Zahlung deckt die administrativen Kosten, die bei playhockeyNZ und bei der Schule für die Bearbeitung der Bewerbung entstehen.Die Restzahlung wird mit der Rechnung zum jeweils angegebenen Datum fällig und ist für den Visumsantrag notwendig. Ohne einen Nachweis der vollständigen Bezahlung kann kein Visum beeantragt werden. Ohne vollständige Zahlung des Programmpreises besteht auch kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen von playhockeyNZ.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die von playhockeyNZ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Leistungsänderungen mit Mängeln behaftet sind.
playhockeyNZ muss dem Teilnehmer eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung der Reise unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes erklären.
Bei Homestay Aufenthalten versucht playhockeyNZ in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule eine Gastfamilie zu finden, deren Kinder ebenfalls Hockey spielen. Dies kann jedoch nicht immer garantiert werden und stellt keine wesentliche Leistungsänderung dar.
playhockeyNZ kann den Reisepreis nur anheben, wenn einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen werden muss oder steuerliche oder abgabenrechtliche Änderungen den Preis verändern. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat playhockeyNZ die Teilnehmer unverzüglich zu informieren.
Rücktritt, Kündigung, Ersatzperson
Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Diese Erklärung ist in jedem Fall schriftlich mitzuteilen.
Bei einem Rücktritt hat playhockeyNZ Anspruch auf eine angemessene Entschädigung anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind (Prozentangaben beziehen sich auf den Programmpreis, es gilt der Preis bei Reiseantritt laut Rechnung): 10% nach Bestätigung der Anmeldung, 20% bis 61 Tage vor Reiseantritt, 40% bis 31 Tage vor Reiseantritt, 50% ab dem 30. Tag vor Reiseantritt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei playhockeyNZ.
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung verfällt der gesamte Reisepreis. Stornokosten für gebuchte Flüge werden entsprechend der Maßgaben des Leistungsträgers berechnet (bis maximal 100% des Rechnungsbetrages). Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass playhockeyNZ ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
Bis Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner eine dritte Person das Programm antritt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegen stehen und die dritte Person von playhockeyNZ und dem jeweiligen College angenommen wird. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch den Leistungsträger insbesondere bei Flugleistungen anfallen, werden diese gesondert berechnet. Für den Programmpreis und die durch den Wechsel in der Person entstehenden Kosten haften ursprünglicher und neuer Teilnehmer als Gesamtschuldner.
Teilnehmer haben das Recht, den Reisevertrag bis zur Beendigung des Schulaufenthaltes zu kündigen und den Aufenthalt aus persönlichen Gründen abzubrechen. PlayhockeyNZ ist berechtigt, den vereinbarten Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Eine Stornopauschale wird in diesem Fall nicht geltend gemacht. Etwaige entstehende Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.
Die Teilnehmer verpflichten sich zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die die gesamten Kosten einschließlich der Schul- und Unterkunftsgebühren mit abdeckt und z. B. im Krankheitsfall eintritt.
Gewährleistung und Abhilfe
Weist die Reise aus Sicht des Teilnehmers Mängel auf, hat er sich unverzüglich an playhockeyNZ zu wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte eine Mängelanzeige nicht erfolgen, so kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend gemacht werden können. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. playhockeyNZ kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Andernfalls verpflichtet sich playhockeyNZ, in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Schulleitungen bzw. Vertretungen sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadenersatz, mit Wirkung für playhockeyNZ anzuerkennen. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz verjähren mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Haftung und Haftungsbeschränkung
playhockeyNZ haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Beschränkung der Haftung: playhockeyNZ übernimmt keine Haftung für die Leistungsträger und deren Handlungen sowie den Teilnehmer und dessen Handlungen. Die Teilnehmer sind für sich selbst verantwortlich.
Pass-, Visums- und Impfbestimmungen
playhockeyNZ unterrichtet den Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche(n) Vertreter über die aktuellen Pass-, Visums- und Impfvorschriften. Der Teilnehmer ist zur Einhaltung dieser Bestimmungen sowie für die Einhaltung der Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen in vollem Umfange selbst verantwortlich. Bei Unklarheiten ist der Teilnehmer verpflichtet, playhockeyNZ rechtzeitig vor Beginn der Reise schriftlich darauf hinzuweisen.
Leistungspflichten des Teilnehmers
Mit der Unterzeichnung des playhockeyNZ Vertrages stimmt der Teilnehmer den aufgeführten Regeln und Vorschriften zu. Es wird erwartet, dass der Teilnehmer sich den Gesetzen des Gastlandes unterwirft und sich den landesüblichen Gewohnheiten anpasst. Teilnehmer müssen der Schulordnung folgen und die Regeln der Gastfamilie akzeptieren.
Bei Zuwiderhandlungen muss der Teilnehmer im schlimmsten Fall mit dem Ausschluss aus dem playhockeyNZ Programm und der Ausweisung aus Neuseeland rechnen. Der Kündigung des PlayhockeyNZ Vertrages geht eine Abmahnung voraus, es sei denn, das Verhalten des Teilnehmers stellt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar.
Im Falle einer berechtigten Kündigung des Vertrages seitens playhockeyNZ hat der Teilnehmer das Programm, die Gastfamilie und die Schule zu verlassen. Die Organisation der Heimreise obliegt dem Teilnehmer und dessen gesetzlichem Vertreter auf deren Kosten.
Der Anspruch von playhockeyNZ auf den Reisepreis bleibt in vollem Umfang erhalten. PlayhockeyNZ erstattet jedoch ersparte Aufwendungen in dem Umfang, in dem diese bei playhockeyNZ selbst eintreten oder von den örtlichen Leistungsträgern und Partnern tatsächlich an playhockeyNZ erstattet werden. playhockeyNZ erstellt hierzu eine Abrechnung.
Weitere Bestimmungen
Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche(r) Vertreter sind ab Zustandekommen des Vertrages und bis zum Programmende verpflichtet, playhockeyNZ sämtliche für das Vertragsverhältnis maßgebliche Informationen schriftlich mitzuteilen.
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und playhockeyNZ unterliegt neuseeländischem Recht. Gerichtsstand ist Wellington, Neuseeland.
Veranstalter ist playhockeyNZ Limited, PO Box 7061, Newtown, Wellington, Neuseeland
Leistungen und Reisezeitraum
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gilt die jeweilige Beschreibung des einzelnen Leistungspaketes.
Schuljahr
Die Anreise sollte eine Woche vor dem offiziellen Schulbeginn erfolgen. Unsere Aufenthalte erstrecken sich daher über folgende Zeiträume:
1 Term (ca 3 Monate) ab Ende Januar, Mitte April Anfang/Mitte Juli und Anfang Oktober
2 Terms (ca. 5 Monate) ab Ende Januar, Mitte April, Anfang/Mitte Juli oder Anfang Oktober.
3 Terms (ca. 8 Monate) ab Ende Januar, Mitte April, Anfang/Mitte Juli oder Anfang Oktober.
4 Terms. (ca. 11 Monate) ab Ende Januar oder Anfang Juli.
Die genauen Termine hängen jeweils vom Start des jeweiligen Terms ab.
Auf Anfrage organisieren wir auch einen Aufenthalt über 18 Monate, in dem das NCEA als Abschluss gemacht werden kann.
Bei der Auswahl des Aufenthaltes ist zu beachten, dass im neuseeländischen Sommer (Oktober bis Februar) nur eingeschränkt Hockey gespielt werden kann. Die Hauptsaison im Schul-, Club und Auswahlhockey wird nur von März bis September (Terms 2 und 3) gespielt. Wir empfehlen Aufenthalte von Februar bis Ende September/Anfang Oktober (Term 1-3)
Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren, die mindestens drei Jahre Englisch in der Schule hatten (mindestens Note: befriedigend), deren Versetzung nicht gefährdet ist und die Hockey spielen. Dies sind die Mindestvorausetzungen.
Mit Beendigung des letzten Terms des High School Programms endet der Anspruch bei der Gastfamilie zu bleiben. Der Rückflug erfolgt nach Ende des Schulbesuchs und vor Ablauf des Visums. Möchte der Teilnehmer noch länger in Neuseeland bleiben, so geschieht dies auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Jegliche Verantwortung von playhockeyNZ erlischt in diesem Fall.
Zustandekommen des Vertrages
Der Bewerber schickt uns eine unverbindliche Anmeldung aufgrund welcher wir ein ausführliches telefonisches Beratungsgespräch führen. Dieses Beratungsgespräch ist kostenlos. Zur gründlichen Prüfung wird playhockeyNZ Kontakt mit dem Bewerber aufnehmen und ein persönliches Telefongespräch, teilweise auf Englisch, führen. Falls noch Rückfragen seitens playhockeyNZ bestehen, die eine Entscheidung beeinflussen können, wird playhockeyNZ sich mit der Schule und/oder dem jeweiligen Trainer des Bewerbers in Verbindung setzten.
Wenn wir am Ende des Gespräches den Eindruck haben, dass der Bewerber für einen Auslandsaufenthalt in Neuseeland geeignet ist, dann bekommen Sie von uns einen Agenturvertrag, den Sie bitte unterschrieben an uns zurückschicken. Mit der Unterschrift des Teilnehmers und der Unterschrift der Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters werden die Teilnahmebedingungen von playhockeyNZ anerkannt und damit Vertragsbestandteil. Individuelle Wünsche und Ergänzungen können nach Zustimmung von playhockeyNZ Vertragsbestandteil werden.
Sie teilen uns die bevorzugte Schule mit und wir senden Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu, die an uns im Original zurückgeschickt werden müssen, da wir aus formalen Gründen die Originalunterschrift benötigen.
Wenn die ausgewählte Schule die Bewerbung akzeptiert hat, bekommt der Bewerber einen Platz an der Schule angeboten. Gleichzeitigg bekommen Sie die Gesamtrechnung zugeschickt.
Preise
Die Preise und der Leistungsumfang für die Programme sind aus der jeweils aktuellen Preisblättern der einzelnen Schulen ersichtlich, welche sich auf der Webseite von playhockeyNZ befinden und dort heruntergeladen werden können. Der Preis ergibt sich aus dem angegebenen Komponenten für das jeweils gewählte Programm. Der Umfang der Leistung ist von Schule zu Schule etwas anders.
Zahlungsbedingungen
Nach Abschluss des Vertrages erhält der Teilnehmer von playhockeyNZ die Rechnung über den Gesamtpreis.
Der Rechnungsbetrag in zwei Raten zu bezahlen: Die erste Rate in Höhe von 300 Euro wird mit Zustandekommen des Agenturvertrages fällig. Diese Zahlung deckt die administrativen Kosten, die bei playhockeyNZ und bei der Schule für die Bearbeitung der Bewerbung entstehen.Die Restzahlung wird mit der Rechnung zum jeweils angegebenen Datum fällig und ist für den Visumsantrag notwendig. Ohne einen Nachweis der vollständigen Bezahlung kann kein Visum beeantragt werden. Ohne vollständige Zahlung des Programmpreises besteht auch kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen von playhockeyNZ.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die von playhockeyNZ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Leistungsänderungen mit Mängeln behaftet sind.
playhockeyNZ muss dem Teilnehmer eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung der Reise unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes erklären.
Bei Homestay Aufenthalten versucht playhockeyNZ in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule eine Gastfamilie zu finden, deren Kinder ebenfalls Hockey spielen. Dies kann jedoch nicht immer garantiert werden und stellt keine wesentliche Leistungsänderung dar.
playhockeyNZ kann den Reisepreis nur anheben, wenn einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen werden muss oder steuerliche oder abgabenrechtliche Änderungen den Preis verändern. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat playhockeyNZ die Teilnehmer unverzüglich zu informieren.
Rücktritt, Kündigung, Ersatzperson
Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Diese Erklärung ist in jedem Fall schriftlich mitzuteilen.
Bei einem Rücktritt hat playhockeyNZ Anspruch auf eine angemessene Entschädigung anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind (Prozentangaben beziehen sich auf den Programmpreis, es gilt der Preis bei Reiseantritt laut Rechnung): 10% nach Bestätigung der Anmeldung, 20% bis 61 Tage vor Reiseantritt, 40% bis 31 Tage vor Reiseantritt, 50% ab dem 30. Tag vor Reiseantritt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei playhockeyNZ.
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung verfällt der gesamte Reisepreis. Stornokosten für gebuchte Flüge werden entsprechend der Maßgaben des Leistungsträgers berechnet (bis maximal 100% des Rechnungsbetrages). Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass playhockeyNZ ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
Bis Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner eine dritte Person das Programm antritt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegen stehen und die dritte Person von playhockeyNZ und dem jeweiligen College angenommen wird. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch den Leistungsträger insbesondere bei Flugleistungen anfallen, werden diese gesondert berechnet. Für den Programmpreis und die durch den Wechsel in der Person entstehenden Kosten haften ursprünglicher und neuer Teilnehmer als Gesamtschuldner.
Teilnehmer haben das Recht, den Reisevertrag bis zur Beendigung des Schulaufenthaltes zu kündigen und den Aufenthalt aus persönlichen Gründen abzubrechen. PlayhockeyNZ ist berechtigt, den vereinbarten Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Eine Stornopauschale wird in diesem Fall nicht geltend gemacht. Etwaige entstehende Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.
Die Teilnehmer verpflichten sich zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die die gesamten Kosten einschließlich der Schul- und Unterkunftsgebühren mit abdeckt und z. B. im Krankheitsfall eintritt.
Gewährleistung und Abhilfe
Weist die Reise aus Sicht des Teilnehmers Mängel auf, hat er sich unverzüglich an playhockeyNZ zu wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte eine Mängelanzeige nicht erfolgen, so kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend gemacht werden können. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. playhockeyNZ kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Andernfalls verpflichtet sich playhockeyNZ, in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Schulleitungen bzw. Vertretungen sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadenersatz, mit Wirkung für playhockeyNZ anzuerkennen. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz verjähren mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Haftung und Haftungsbeschränkung
playhockeyNZ haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Beschränkung der Haftung: playhockeyNZ übernimmt keine Haftung für die Leistungsträger und deren Handlungen sowie den Teilnehmer und dessen Handlungen. Die Teilnehmer sind für sich selbst verantwortlich.
Pass-, Visums- und Impfbestimmungen
playhockeyNZ unterrichtet den Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche(n) Vertreter über die aktuellen Pass-, Visums- und Impfvorschriften. Der Teilnehmer ist zur Einhaltung dieser Bestimmungen sowie für die Einhaltung der Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen in vollem Umfange selbst verantwortlich. Bei Unklarheiten ist der Teilnehmer verpflichtet, playhockeyNZ rechtzeitig vor Beginn der Reise schriftlich darauf hinzuweisen.
Leistungspflichten des Teilnehmers
Mit der Unterzeichnung des playhockeyNZ Vertrages stimmt der Teilnehmer den aufgeführten Regeln und Vorschriften zu. Es wird erwartet, dass der Teilnehmer sich den Gesetzen des Gastlandes unterwirft und sich den landesüblichen Gewohnheiten anpasst. Teilnehmer müssen der Schulordnung folgen und die Regeln der Gastfamilie akzeptieren.
Bei Zuwiderhandlungen muss der Teilnehmer im schlimmsten Fall mit dem Ausschluss aus dem playhockeyNZ Programm und der Ausweisung aus Neuseeland rechnen. Der Kündigung des PlayhockeyNZ Vertrages geht eine Abmahnung voraus, es sei denn, das Verhalten des Teilnehmers stellt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar.
Im Falle einer berechtigten Kündigung des Vertrages seitens playhockeyNZ hat der Teilnehmer das Programm, die Gastfamilie und die Schule zu verlassen. Die Organisation der Heimreise obliegt dem Teilnehmer und dessen gesetzlichem Vertreter auf deren Kosten.
Der Anspruch von playhockeyNZ auf den Reisepreis bleibt in vollem Umfang erhalten. PlayhockeyNZ erstattet jedoch ersparte Aufwendungen in dem Umfang, in dem diese bei playhockeyNZ selbst eintreten oder von den örtlichen Leistungsträgern und Partnern tatsächlich an playhockeyNZ erstattet werden. playhockeyNZ erstellt hierzu eine Abrechnung.
Weitere Bestimmungen
Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzliche(r) Vertreter sind ab Zustandekommen des Vertrages und bis zum Programmende verpflichtet, playhockeyNZ sämtliche für das Vertragsverhältnis maßgebliche Informationen schriftlich mitzuteilen.
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und playhockeyNZ unterliegt neuseeländischem Recht. Gerichtsstand ist Wellington, Neuseeland.
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